Ewéi mellen ech ee Jugendpompjee un?

Fir e Jugendpompjeeën unzemelle ginn et zwou Méiglechkeeten :

  • Dir mellt Iech bei dem nooste Cis (Centre d‘Incendie et de secours) vun ärem Wunn Uert deen eng Jugendsektioun huet oder
  • Dir mellt Iech beim Departement des pompiers volontaires per Telefon (49771–2332) oder per Mail (volontariat@cgdis.lu)

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Jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr muss, sobald es Mitglied in der Jugendfeuerwehr geworden ist, von einem Arzt des ’’Médico’’ untersucht werden.

Sollte dieser ein Gesundheitsproblem feststellen, wird dies den Erziehungsberechtigten, in einem geschlossenen Umschlag umgehend mitgeteilt, damit eine Überweisung an den Facharzt stattfinden kann. Die ärztliche Untersuchung beim „Médico“ muss alle 4 Jahre wiederholt werden.

Dem Chef de Centre wird vom Arzt eine Bescheinigung über die Untersuchung übermittelt. Da diese Mitteilung keine Details beinhaltet ist den Eltern anzuraten dem Jugendleiter eventuelle Gesundheitsrisiken mitzuteilen z.B.: Asthma, Allergien, … Ob ein Jugendlicher Mitglied in einer Jugendfeuerwehr wird, bleibt dem Ermessen des CGDIS sowie des CIS überlassen.

Der Jugendleiter und der Chef de Centre sind sich der Risiken in der Jugendfeuerwehr bewusst. Deshalb wird in ihrer Ausbildung viel Wert auf Grundkenntnisse in der Ersten Hilfe und der Psychologie gelegt.

Trotzdem ist die Vermeidung von Unfällen das erste Gebot. Hier sollten auch die Erziehungsberechtigten dafür Sorge tragen, immer auf eine korrekte Bekleidung ihrer Kinder zu achten z.B.: Helm, festes Schuhwerk, usw.

Wichtig: Diese Seite hat nur informativen Charakter. Im Zweifel ist immer beim CGDIS nachzufragen.

Alle Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind, durch den „Service Commandé“ des CGDIS für alle Veranstaltungen die zum Ausbildungsprogramm der Jugendfeuerwehr gehören, versichert.

Was fällt unter diese Bestimmungen?

  • 1. Übungen sowie Sportsübungen im Rahmen der Feuerwehr.
  • 2. Regionaltagungen, Regionalübungen, Regionalübungen.

Was ist „Service Commandé“ ?

Hierunter verstehen wir alles, was planmäßig auf Lokal-, Regional- und Landesebene organisiert wird.

Welche Aktivitäten gehören hier dazu?

  • Übungen auf lokaler, regionaler oder landes Ebene
  • Schwimmübungen auf regionaler Ebene oder sonstige Sportsübungen in Luxemburg
  • Zeltlager auf lokaler, regionaler oder landes Ebene
  • Besuch bei einer Feuerwehr (z.b. Berufsfeuerwehr, Flughafen Feuerwehr, …) oder bei einer der Basen des CGDIS (z.b. in Luxemburg, in Lintgen, …)
  • Wanderungen
  • Jugendveranstaltungen wie z.b. Spiel ohne Grenzen, Porte ouverte
  • Zeltlager mit Auslandsfahrten oder mit ausländischen Teilnehmern nach Beantragung des „Service Commandé“
  • Ausländische Zeltlager oder Veranstaltungen wie z.b. Wettbewerbe nach Beantragung des „Service Commandé“

Welche Aktivitäten gehören hier nicht dazu?

  • Ausflüge, Besichtigungen, Fahrten in einen Park wie z.b. Phantasialand, Euro Disney, usw.
  • Tagesfahrten in eine ausländische Ortschaft mit Besichtigung der örtlichen Feuerwehr
  • Gefährliche Spiele wie z.b. Schneeballschlachten
  • Veranstaltungen welche nichts mit der Feuerwehr zu tun haben, wie Wald- und Wiesenfeste, Burgbrennen, …
  • Veranstaltungen sportlicher oder kultureller Art, die nicht vom Jugendfeuerwehr-Ausschuss genehmigt wurden.

Wann ist man versichert?

  • 1. Auf dem direkten Weg zur Übung sowie auf dem direkten Heimweg.
  • 2. Während der feuerwehrtechnischen oder sportlichen Übung.

Gegen was ist man versichert?

  • Gegen Körperschäden sowie gegen Sachschaden.
  • Gegen alleinigen Sachschaden. (Nicht versichert sind aber Wertgegenstände, die nicht bei der Jugendfeuerwehr gebraucht werden wie z.b. Handy, Gameboy, Armbanduhren, iPad …)

Was ist noch wichtig?

  • Die Jugendliche müssen bei den Übungen und Veranstaltungen immer vorschriftsmäßig bekleidet sein. Es darf keine Nachlässigkeit und kein Fehlverhalten vorliegen.
  • Die Schadensmeldungen sind vom respektiven Chef de Centre zu unterschreiben.

Verhütung von Risiken bei Jugendaktivitäten

Über die Sicherheit und die Gesundheit von Jugendlichen, die uns anvertraut wurden, zu wachen ist eine moralische und legale Verpflichtung für unsere Vereinigungen. Trotzdem machen Gefahreneinen Teil aller menschlichen Aktivitäten aus und können nicht ganz ausgeschlossen werden.

Unserer Verantwortungen bewußt so viele Risiken wie möglich zu verhindern, engagieren sich die „Lëtzebuerger Jugendpompjeeën“ dazu:

  • Die Interessen, Motivationen und Kompetenzen der jungen Teilnehmer zu berücksichtigen;
  • Anregungen anzubieten welche auf Vertrauen, Respekt und Solidarität gründen;
  • Anregungen anzubieten welche auf Vertrauen, Respekt und Solidarität gründen;
  • Während den Aktivitäten eine Stimmung aufzubauen, welche das Leben in einer harmonischen Gruppe unterstützt;
  • Auf das Wohlbefinden, die Hygiene und die Sicherheit der jungen Teilnehmer zu achten;
  • Eine gesunde und ausgeglichene Ernährung zu bevorzugen;
  • Den jungen Teilnehmer in einer klaren und verständlichen Weise die Funktionsregeln mitzuteilen;
  • Die jungen Teilnehmer auf die Risiken der Aktivitäten hinzuweisen und ihnen die geeigneten Ratschläge zu geben;
  • Auf eine Begleitung der jungen Teilnehmer gemäß der Zusammensetzung der Gruppe und der Art der Aktivität, zu achten;
  • Den Gruppenbetreuern eine Dokumentation zur Verfügung zu stellen, welche sie auf die Verhütung von Risiken hinweist;
  • Die Gruppenbetreuer zu ermutigen an Ausbildungen zur Einschätzung und Verhütung von Risiken teilzunehmen.

Luxemburg, den 4. Dezember 2007